Ärger mit der Post: Lottoschein verschwindet

Glück und Unglück liegen oft nah beieinander, wie der Fall Frau aus Dresden zeigt, über den die Bild-Zeitung berichtete. Die 69-Jährige durfte sich zunächst darüber freuen, dass die von ihr seit Jahren gespielten Glückszahlen im Systemspiel zwei Fünfer und einen Vierer erzielten; Gewinnsumme: Knapp 10.000 Euro! Da die Lotto-Annahmestelle so hohe Gewinne jedoch nicht in bar auszahlt, musste die Frau den Lottoschein im Original an die Lottogesellschaft schicken. Um sicherzugehen, dass der Lottoschein auch wirklich dort ankommt, versendete die Frau den Brief als Einschreiben. Doch der Rückschein kam nie bei ihr an, genauso wenig wie der Lottoschein bei der Lottogesellschaft. Ermittlungen der Post ergaben, dass die Sendung zwar im Logistikzentrum Leipzig ankam. Ab da verliert sich jedoch die Spur des Briefes. Ob die Frau ihren Lottogewinn dennoch erhält, will die Lottogesellschaft prüfen. Zu gönnen wäre es ihr. Denn die Post zahlt für den Verlustfall lediglich eine Entschädigung von 25 Euro.

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