Amtsgericht Bonn: easyclaim gewinnt gegen Deutsche Post AG

easyclaim konnte jüngst einen gerichtlichen Erfolg gegen die Deutsche Post AG verbuchen: Nach Klageerhebung durch easyclaim hat die Deutsche Post AG als Beklagte die geltend gemachten Ansprüche vollständig erfüllt und eine Übernahme der Verfahrenskosten erklärt (Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen 115 C 60/23).

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die ausgebliebene Zustellung einer Paketsendung, die ein Xiaomi-Smartphone im Wert von rund 500 Euro enthielt. Nachdem ein Nachforschungsauftrag und eine Zahlungsaufforderung erfolglos blieben, übergab der Versender den Fall an den Geld-zurück-Service von easyclaim. Da der Versanddienstleister jedoch auch die von easyclaim gesetzte finale Zahlungsfrist verstreichen ließ, sah sich easyclaim gezwungen, den Fall weiter zu eskalieren und schließlich sogar gerichtlich gegen die Deutsche Post AG vorzugehen – mit Erfolg. Da es offenbar auch aus Sicht der beklagten Deutschen Post AG keinen vernünftigen Grund für die Nichterfüllung des Schadenersatzanspruchs des Versenders gab, hat sie die Klageforderungen gezahlt und damit für eine sog. Erledigung des Rechtsstreits gesorgt.

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