Amtsgericht Bonn (Az. 115 C 62/23): easyclaim und DHL schließen Vergleich

easyclaim und die DHL Paket GmbH haben jüngst einen Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich beigelegt: Hiernach hat DHL als Beklagte 3/4 der eingeklagten Hauptforderung sowie der geltend gemachten Nebenforderungen an easyclaim zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen easyclaim und DHL in einem entsprechenden Verhältnis.

Streitgegenständlich war insbesondere ein Schadenersatzanspruch wegen verschwundener Sendungsinhalte. Während DHL vor Gericht auf einer ordnungsgemäßen Zustellung beharrte, ging easyclaim davon aus, dass das Paket nicht regelkonform übergeben, sondern unbeaufsichtigt abgestellt worden ist. Aus Sicht des Amtsgerichts hätte deshalb der Empfänger als Zeuge vernommen werden müssen. Infolge des Vergleichsschlusses ist dies nun entbehrlich geworden.

Dr. René Rosenau, Gründer von easyclaim: „Zwar sind wir überzeugt davon, dass wir uns mit den geltend gemachten Ansprüchen am Ende hätten vollumfänglich durchsetzen können. Der Vergleichsschluss war hier trotzdem sinnvoll, denn so ließ sich der Prozess erheblich verkürzen, dies mit der Konsequenz, dass wir unseren Auftraggeber zügiger auszahlen konnten. “

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